Gesundheitswesen, Gesundheitsmarkt, Gesundheitswirtschaft kurz: Gesundheitsbranche

Berufliche Haftung als Gymnastiklehrer

Haftpflichtig sein heißt, einem Dritten den Schaden nach gesetzlichen Rechtsvorschriften ersetzen zu müssen, den man diesem an seinem Körper, seiner Gesundheit, seinem Eigentum oder seinem sonstigen Vermögen zugefügt hat.

Autor: Jürgen Kolatus

Medium: Dezember Ausgabe 2017 der „Gymnastik“

Die Berufshaftpflicht-Versicherung deckt Personenschäden als Folge einer Körperverletzung oder Gesundheitsbeschädigung. Ersatzpflichtig zur Wiederherstellung der Gesundheit sind Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall, Reha-Maßnahmen, Erwerbsminderungskosten, Schmerzensgeld usw. Wird durch die schadenverursachende Handlung der Tod verursacht, kann unterhaltsberechtigten Angehörigen eine Rente zustehen.

Sachschäden sind Beschädigung oder Zerstörung einer Sache. Ist eine Reparatur nicht möglich, erhält der Geschädigte Geldersatz.

Vermögensschäden sind Einbußen in Geld bewertet, die der Geschädigte an seinem Vermögen erleidet.

Das Haftungsrisiko des Bewegungs- und Sporttherapeuten setzt sich zusammen aus dem Arbeits-, Betriebsstätten- und Umweltrisiko. Aus all diesen Bereichen heraus können Personen und/ oder Sachschäden verursacht werden, wofür Sie unbegrenzt – auch mit Ihrem Privatvermögen – haften. Eine Privathaftpflicht-Versicherung schützt Sie nur im Privatbereich, nicht jedoch in der Ausübung des Berufs.

Der Berufsverband staatlich geprüfter Gymnastiklehrerinnen und -lehrer Deutscher Gymnastikbund e.V. (DGymB) und KOLATUS haben sich gemeinsam zum Ziel gesetzt, Sie bei Ihrer täglichen Arbeit zu unterstützen und Ihr Risiko soweit wie möglich und kostengünstig abzusichern und darüber hinaus Marken & Unternehmen aus der Bewegungs- und Sporttherapie zu stärken. Das Haftpflichtkonzept steht exklusiv nur den DGymB-Mitgliedern zur Verfügung. Es ist exakt auf die berufsspezifischen Tätigkeiten für Sport- und Bewegungspädagogik abgestimmt und schützt vor Personen-, Sach- und Vermögensschäden (Versicherungssumme: 10.000.000 EUR Euro pauschal), die bei Dritten verursacht werden.

Es umfasst auch alle weiteren wichtigen Bereiche wie Umwelthaftpflicht, Umweltschaden, optionale Privathaftpflicht (Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal 10.000.000 Euro Versicherungssumme) und Versicherungsschutz wegen Benachteiligungen (AGG-Deckung).

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