Gesundheitswesen, Gesundheitsmarkt, Gesundheitswirtschaft kurz: Gesundheitsbranche

Wenn das Physiotherapie-Unternehmen stillsteht

Sie haben viel Geld in die Sachwerte Ihrer Physiotherapie-Praxis bzw-. Ihres Physiotherapie-Unternehmens investiert. Dieses ist zahlreichen Gefahren ausgesetzt. Beispielsweise durch Feuer, Rohrbruch oder Einbruchdiebstahl/Vandalismus können die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung sowie Waren und Vorräte beschädigt und zerstört werden oder abhandenkommen.

Autor:

Jürgen Kolatus

Medium:

Ausgabe 02/ 2019 der „Therapie + Praxis“*

Wenn die Betriebseinrichtung zerstört wird oder Waren und Vorräte Ihres Physiotherapie-Unternehmens verloren gehen, ist das ein schwerer Schlag. Noch schlimmer aber kommt es, wenn Ihr ganzes Physiotherapie-Unternehmen für einige Zeit stillsteht. Vor den finanziellen Folgen schützt Sie dann eine Betriebsunterbrechungs-Versicherung; auch Ertragsausfall-Versicherung genannt.

(Praxis-) Inhalt-Versicherung – Inventar umfassend absichern

Durch eine (Praxis-) Inhalt-Versicherung schützen Sie die Betriebseinrichtung und die gesamten Vorräte Ihres Physiotherapie-Unternehmens. Zur technischen und kaufmännischen Betriebseinrichtung gehört das gesamte Inventar Ihres Betriebes. Das sind z. B. Therapie-/Massageliegen, Wärmegeräte, Rollhocker, Stehhilfen, Fitnessgeräte und -zubehör, Faszienrollen, Massageöle, Handtücher. Außerdem Möbel, Raumausstattung und technische Betriebsausstattung (Telefonanlage, Computerhard und –software, Drucker etc.). Eventuell müssen Sie Ware, mit der Sie handeln oder die Sie herstellen, sowie Rohstoffe zu den Vorräten zählen.

Versicherte Gefahren

In der Regel versichert man sich gegen die Risiken

  • Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion
  • Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus
  • Leitungswasser
  • Sturm/Hagel

Es besteht aber die Möglichkeit den Versicherungsschutz um die Elementargefahren zu erweitern. Das sind:

  • Überschwemmung, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Rückstau, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch

Einige Versicherer bieten auch die Absicherung gegen weitere Sachgefahren wie Innere Unruhen, böswillige, Beschädigung, Streik oder Aussperrung, Fahrzeuganprall, Rauch und Überschalldruckwellen.

Die richtige Versicherungssumme ermitteln

Wenn sich im Schadenfall herausstellt, dass der Wert der versicherten Sachen höher ist als
die Versicherungssumme, liegt eine sogenannte Unterversicherung vor. In diesem Fall kürzt
der Versicherer die Schadenzahlung.

Beispiel:

Sie haben eine Summe von 80.000 EUR versichert. Im Schadenfall stellt sich heraus, dass eine
Versicherungssumme von 100.000 EUR abzudecken war. Somit besteht eine
Unterversicherung von 20.000 EUR bzw. 20 Prozent. Im realen Schadenfall reduziert der
Versicherer Ihnen die Schadenleistung um 20 Prozent bei Teil- bzw. Totalschaden.
Achten Sie also auf die korrekte Versicherungssumme in Ihrem Physiotherapie-
Unternehmen. Ermitteln Sie die Werte des Inventars immer zu heutigen Preisen, nicht zu
den Preisen der vor ein paar Jahren dafür bezahlt wurde oder der für gebrauchtes Mobiliar
gezahlt wurde. Nach einem Schadenfall kaufen Sie neues Inventar zu heutigen Preisen und
erwarten dafür die Geldleistung des Versicherers.

Prüfen Sie Ihren bestehenden Vertrag ob er eine garantierte Neuwertentschädigung enthält.
Oft sind die versicherten Sachen und Gegenstände schon etwas älter und werden in
Altverträgen somit zum geringeren Wert, dem sogenannten Zeitwert entschädigt. Das ist
ärgerlich.

Was (Praxis-) Inhaber mitversichern sollten:

  • Verordnungen und Abrechnungsunterlagen
  • Abrechnungsunterlagen für Krankenkassen
  • Am Gebäude angebrachte Praxisschilder
  • Ausreichende Versicherungssumme für Bargeldbeträge

Betriebsunterbrechung/Ertragsausfall – eine oft unterschätzte Gefahr

Betriebsunterbrechungen können verheerende Auswirkungen auf Unternehmen haben – im
schlimmsten Fall droht Insolvenz. Betriebsunterbrechungen können durch Sachschäden
(Feuer, Einbruchdiebstahl/Vandalismus, Leitungswasser oder Sturm) eintreten. Häufig
unterschätzen (Praxis-) Inhaber die möglichen Auswirkungen nach einem Sachschaden.

Folglich werden zu geringe Versicherungssummen oder zu kurze Haftzeiten gewählt oder
eine Betriebsunterbrechungs-Versicherung gar nicht für notwendig oder nachrangig
erachtet. Im Schadenfall wird dann die Tragweite einer Betriebsunterbrechung sichtbar:
Neben dem Verlust von Kunden- und Patientenverbindungen oder eingeschränkter Nutzung
der (Praxis-) Räume droht dem Unternehmer im schlimmsten Fall die Insolvenz.

Unterschätzt wird, dass nach einem Schadenfall im Physiotherapie-Unternehmen sofort
aufgeräumt werden kann und neu losgelegt wird. Aber was passiert, wenn Sie
vorübergehend schließen müssen?

  • Um neues Inventar einzukaufen
  • Um erst einmal zu renovieren
  • Oder gar mit der Praxis umziehen müssen
  • Gehälter, Miete, Zinsen laufen weiter
  • Vorübergehend werden keine Umsätze erzielt
  • Wie lange reichen die Rücklagen?

Wichtig: Kündigungsschutz für Mitarbeiter

In einem Grundsatzurteil hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass finanzielle
Schwierigkeiten durch einen Feuerschaden kein Grund sind, seinen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern fristlos zu kündigen. Das Feuerrisiko ist einzuplanen und der Abschluss
einer Versicherung zumutbar. Übrigens, es wäre gegen alle Vernunft, Fachkräfte zu
entlassen. Sie sind das Kapital der Zukunft.

Einfache Ermittlung der Versicherungssumme

Die kleine Betriebsunterbrechungs-/Ertragsausfall-Versicherung (KEA) entspricht der
Versicherungssumme der Sachschadendeckung.

Bei der Mittlere Betriebsunterbrechungs-/Ertragsausfall-Versicherung (MEA)
wird das Risiko einer einjährigen Betriebsunterbrechung versichert. Anhand der
Vorjahreszahlen wird der mögliche entgangene Gewinn ermittelt und als
Versicherungssumme festgelegt. Im Gegensatz zu der einmaligen standardisierten
Summenermittlung der KEA wird die Versicherungssumme jedes Jahr neu ermittelt und
entsprechend aktualisiert. Falls bei der Neuermittlung eine Abweichung der tatsächlichen
Zahlen festgelegt wird, erfolgt eine Anpassung der Versicherungssumme und der Prämie.

Die Ermittlung der Versicherungssumme:

Jahresnettoumsatz abzgl. Wareneinsatz = Versicherungssumme

Tipp

  • Achten Sie auf eine ausreichende Versicherungssumme
  • Achten Sie auf eine ausreichende Haftungszeit in der Police in denen der Betrieb
    stillsteht. Mindestens sollte diese zwölf Monate betragen.

Nur wenn eine Betriebsunterbrechungs-/Ertragsausfall-Versicherung vorhanden ist, gibt es
keinen Albtraum.

Ein weiteres Ertragsausfall-Risiko: Cybercrime

Datendiebstahl oder Betriebsstillstand durch Hacking oder DDoS-Angriffe sind heute keine
Seltenheit mehr. Die finanziellen Folgen von Cyberkriminalität können vor allem für kleine
und mittelständische Physiotherapie-Unternehmen sehr schnell existenzbedrohende
Ausmaße annehmen. Denn diese Betriebe verfügen in der Regel weder über die
finanziellen Mittel, um die resultierenden finanziellen Schäden zu verkraften, noch sind sie
zur Abwehr einer solchen Attacke adäquat ausgestattet.

*Kostenpflichtig über den VDB-Physiotherapieverband zu erwerben.

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