Vielen Managern und Entscheidern aus der Gesundheitsbranche sind die Risiken Ihrer täglichen Arbeit nicht bewusst. Im schlimmsten Fall ist nicht nur Ihre berufliche Position, sondern auch Ihr Privatvermögen gefährdet. Einen kurzen Überblick finden Sie nachfolgend.
D&O-Versicherung
Für Entscheider wird die Luft immer dünner. Für Fehlentscheidungen, die zu Vermögensschäden führen, haften Manager und Organmitglieder mit ihrem Privatvermögen – und das nicht nur in ihrem eigenen Verantwortungsbereich! Dabei lauern Haftungsrisiken überall im Unternehmen, zum größten Teil in den Entscheidungsbereichen Überwachung und Organisation. Häufig sind die Unternehmen selbst Kläger, die ihre Manager zur Verantwortung ziehen. Eine D&O- (Directors and Officers) Versicherung schützt im Haftungsfall das private Vermögen des Managers.
Schaden-Beispiel: Ungünstige Verträge
Mit einer Teilklage über 500.000 EUR wirft die Gesundheits-Technik-Muster-AG ihrem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden vor, überhöhte Zahlungsverpflichtungen gegenüber Unternehmensberatern, Personalvermittlern und PR-Beratungsfirmen eingegangen zu sein. Ferner habe er nicht benötigte Bürogebäude angemietet und bei der Einstellung von Mitarbeitern personelle Überkapazitäten geschaffen.
Straf-Rechtsschutz
Als Unternehmensführer oder leitender Angestellter in der Gesundheitsbranche ist man einem enormen Risiko ausgesetzt und kann schnell ins Visier der Justiz geraten. So häufen sich Vorwürfe und Anzeigen in den Bereichen Betriebssicherheit, Umwelt- und Steuerrecht immer mehr – oft durch Neider und Wettbewerber ausgelöst.
Der Imageschaden für das Unternehmen und die betroffene Person ist hoch. Ganz zu schweigen vom finanziellen Risiko für die Kosten der Verteidigung: Anwalts- und Gutachterkosten können schnell zu einem sechsstelligen Betrag führen.
Schaden-Beispiel: Mangelnde Kommunikation
Der Geschäftsleitung einer Krankenhaus-Kette wird vorgeworfen, den Betriebsrat nicht rechtzeitig über personelle Maßnahmen im Unternehmen unterrichtet zu haben. Es werden Ermittlungen wegen angeblichen Verstoßes gegen § 121 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geführt. Von der Einleitungsverfügung bis zur Einstellung des Verfahrens dauert die Verteidigung der drei Beschuldigten Organe eineinhalb Jahre. Die Kosten für drei Verteidiger und einen Hochschullehrer als Sachverständigen betragen 71.360,- EUR.
Anstellungsvertrags-Rechtsschutz
Außer Spesen nichts gewesen? Man trennt sich im Unfrieden. Der Manager fordert seine vereinbarten Bezüge – das Unternehmen stellt sich quer. Jetzt vor Gericht zu ziehen ist nicht nur unangenehm, sondern auch teuer!
Schaden-Beispiel: Falsche Kalkulation
Ein Geschäftsführer eines Rollstuhl-Produzenten erhält von einem Großkunden den Auftrag, mehrere Geschäftsstellen mit einem neuartigen Rollstuhlsystemen auszustatten. Er erkennt aber nicht, dass die Kosten in seinem Betrieb falsch kalkuliert wurden. Dem Unternehmen entsteht ein Verlust von 150.000 Euro. Die Gesellschafter entlassen den Geschäftsführer fristlos. Es kommt zum Rechtsstreit wegen der Höhe der Pensionszahlung.
Vertrauensschadenversicherung
Hart, aber wahr: Es gibt Kunden, die zahlen ihre Rechnung nicht – und Mitarbeiter, die kriminell auf eigene Rechnung arbeiten. Im Schadenfall werden Manager nach ihrer Risikoprävention gefragt.
Schaden-Beispiel: Kriminelle Handlungen von Mitarbeitern
Ein niedersächsischer Fabrikant produziert Injektionsspritzen für alle Arten von Gesundheitseinrichtungen. Seine Kundschaft reicht bis nach Übersee. Am Tage der Auslieferung einer größeren Zahl fertiggestellter Spritzen stellt der Schichtführer frühmorgens fest, dass an allen Spritzen der Kolben fehlt. Die Täterschaft außenstehender Dritter konnte ausgeschlossen werden, da es keinerlei Einbruchspuren gab und die Auslieferungshalle zudem besonders gesichert war. In Betracht kam nur ein Mitarbeiter aus der Stammbelegschaft. In der es seit längerer Zeit größere Unzufriedenheit über die Arbeitsplatzsituation gab. Der Spritzenproduzent konnte die Schäden mit seinem eigenen Mitarbeitern wieder beheben, es kam jedoch zu erheblichen Verzögerungen bei der Auslieferung der Güter.