KOLATUS bietet Unternehmen über alle Bereiche der Gesundheitsbranche hinweg eine zuverlässige Absicherung gegen ihre spezifischen Haftungsrisiken. Mit langjähriger Erfahrung und Fachwissen verschaffen wir unseren Kunden den nötigen Marktdurchblick, um sich für die beste Haftpflicht-Versicherungslösung zu entscheiden.
Nichts von der Stange: Individuelle Konzepte und flexible Lösungen. Neben dem branchenallgemeinen Haftpflichtrisiko liegt unser besonderes Augenmerk immer auf dem individuellen Unternehmensrisiko. Eine passgenaue Absicherung ist nur möglich, wenn die spezifischen Risiken eines Unternehmens ermittelt, analysiert und dann einer entsprechenden Versicherungslösung zugeführt werden.
Darüber hinaus installieren wir für unsere Kunden je nach Versicherungsbedarf Spezialdeckungen. Ganz gleich, ob es sich um eine klassische Lösung oder um eine komplett individuelle Haftpflichtlösung handelt – wir überprüfen alle von uns betreuten Haftpflichtprogramme regelmäßig. So stellen wir sicher, dass unsere Kunden adäquat auf sich verändernde Haftpflichtrisiken, zum Beispiel durch neue Geschäftsfelder, neu gegründete Gesellschaften oder neu erschlossene Märkte, reagieren können. Auch im Schadenfall unterstützen wir unsere Kunden und begleitet Sie zuverlässig in den Verhandlungen mit Versicherern und Anspruchstellenden.
Wer im Rahmen seiner freiberuflichen bzw. selbstständigen Tätigkeit Fehler macht, indem er zum Beispiel als Therapeut, Ernährungsberater oder Arzt falsch behandelt oder eine falsche Behandlung Diagnose stellt, muss ebenso den betroffenen Patienten Schadenersatz zahlen. Diese Forderungen können schnell in die Millionen gehen und ohne Absicherung die Existenz bedrohen. Die private Haftpflichtversicherung deckt diese Fälle nicht ab - für die berufliche Tätigkeit wird daher eine spezielle Haftpflichtversicherung benötigt, die auf typische Schadensfälle des jeweiligen Berufsstands zugeschnitten ist: die Berufshaftpflichtversicherung.
Die Berufshaftpflichtversicherung deckt den finanziellen Schaden ab, der anderen Personen durch die berufliche Tätigkeit entstehen kann. Hierzu gehören Sach- und Personenschäden. Darüber hinaus hilft eine Berufshaftpflichtversicherung auch dabei, unberechtigte Forderungen gegen den Versicherten abzuwehren und übernimmt in solchen Fällen die Anwalts- und Verfahrenskosten.
Es gibt Berufsgruppen, die gesetzlich oder aufgrund der Vorgaben ihrer Berufskammer dazu verpflichtet sind, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Zu diesen Berufen gehören zum Beispiel Ärzte. Sie haben sehr hohe berufsbedingte Risiken und können schon durch kleinste Fehler große Schäden verursachen.
Für andere Berufe ist diese Versicherung nicht verpflichtend, aber sinnvoll. Denn grundsätzlich haften alle Freiberufler und Selbstständigen für die von ihnen verursachten Schäden – und das kann ohne Versicherung im Schadensfall teuer werden. So müssen Therapeuten oder Fitnesstrainer für Schäden haften, die sie durch falsche eine Behandlung am Patienten verursacht haben.
Die beiden Begriffe Berufshaftpflicht und Betriebshaftpflicht werden oft synonym verwendet und leicht miteinander verwechselt. Kleinere Unterscheidungsmerkmale gibt es dennoch. Die Betriebshaftpflichtversicherung richtet sich primär an Unternehmen und deren Mitarbeiter aus der Gesundheitsbranche. Im Gegensatz dazu bietet die Berufshaftpflichtversicherung bevorzugt Schutz für bestimmte Berufsgruppen und Tätigkeitsfelder die beratend und behandelnd tätig sind, wie z. B. Ärzte in freien Praxen, Physiotherapeuten, Yogalehrer, Ernährungsberater. Aber Betriebshaftpflicht und Berufshaftpflicht leisten jeweils eine umfassende Absicherung bei Personen-, Sach- und daraus resultierenden Vermögensschäden, wenn Dritten ein Schaden durch Ihr eigenes berufliches Handeln oder das Ihrer Mitarbeiter entstanden ist. Beide Versicherungen eignen sich, um Ihr Unternehmen oder Ihre Tätigkeit gegen mitunter existenzgefährdende Schadenersatzforderungen abzusichern.
Die Firma "Muster Pflegedienst GmbH" ist Versicherungsnehmer und Betreiber eines ambulanten Pflegedienstes. Herr Groß, ein Mitarbeiter der "Muster Pflegedienst GmbH", ist durch die Krankheit eines Kollegen unter Zeitdruck geraten. Der bettlägerige Patient Herr Muster muss gewaschen werden. Beim Aufsetzen von Herrn Muster auf den Duschstuhl rutscht Herr Groß weg und verliert die Kontrolle über Herrn Muster. Herr Muster fällt auf den Boden und bricht sich das Schlüsselbein. Die Krankenkasse stellt Regressansprüche gegen die "Muster Pflegedienst GmbH" für die entstandenen Behandlungskosten. Der Schaden wird dem Versicherer gemeldet und prüft den Schaden daraufhin nach gültiger Sach- und Rechtslage, leisten bei begründeten Ansprüchen Schadenersatz oder wehrt unbegründete Ansprüche ab.
Eine Produkthaftpflichtversicherung schützt Hersteller und Händler vor den Schadenersatzansprüchen Dritter, wenn das Produkt fehlerhaft ist und dadurch Personen- oder Sachschäden entstehen. Grundlage ist neben dem BGB auch das Produkthaftungsgesetz.
Eine Umwelt-Basisdeckung ist in der Berufs-/ Betriebshaftpflichtversicherung bereits enthalten. Für alle Firmen, die mit umweltrelevanten Anlagen arbeiten und umweltgefährdende Stoffe lagern, ist eine Umwelthaftpflichtversicherung zu empfehlen.
Über die Umweltschadenhaftpflichtversicherung werden sogenannte störfallbedingte Schäden abgesichert, mit öffentlich-rechtlichen Ansprüchen zugrunde liegen. Die Umwelthaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz für privatrechtliche Schadenersatzansprüche Dritter.