Anmeldungen von entstandenen Vermögensschäden, begründet oder unbegründet, finden immer häufiger statt. Hierbei werden entweder Unternehmen als Körperschaft ganzheitlich in Haftung genommen oder einzelne Organe. Die angemeldeten Schadenssummen nehmen – auch im deutschen Mittelstand – existenzbedrohende Höhen an.
Wenn eine Falschberatung/ -behandlung, ein Fristversäumnis oder ein Planungsfehler vorliegt, kann das hohe Schadenersatzansprüche nach sich ziehen. Wer in seiner beruflichen Tätigkeit beratend, publizierend, prüfend, begutachtend, beurkundend, verwaltend oder vollstreckend tätig ist, muss sich auch mit den Folgen möglicher Versäumnisse oder Fehler seiner Tätigkeit befassen.
Eine Vermögensschadenhaftpflicht deckt rein finanzielle Schäden Dritter ab. Der Begriff Berufshaftpflicht kann – je nach Versicherer/Deckungskonzept – synonym verwendet werden. Oftmals umfasst der Schutz der Berufshaftpflicht jedoch auch Personen- und Sachschäden. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung empfiehlt sich hauptsächlich für beratende, treuhänderische und vermittelnde Berufe aus der Gesundheitsbranche, weil sie die „reinen“ Vermögensschäden abdeckt.
Sie tragen viel Verantwortung in Ihrem Unternehmen und treffen täglich wichtige Entscheidungen. Wenn eine Ihrer Entscheidungen finanzielle Folgen hat, können Sie dafür persönlich haftbar gemacht werden - mit Ihrem gesamten privaten Vermögen. Genau das verhindert die D&O-Versicherung: Mit ihr schützen Sie sich vor den Ansprüchen Dritter. Ganz gleich, ob die Ansprüche von außen, z. B. von Kunden, Lieferanten, Banken oder von innen, also dem Unternehmen selbst kommen.
Der Gewerberechtsschutz wird auch Betriebsrechtsschutz, Firmenrechtsschutz oder Unternehmensrechtsschutz genannt. Sie deckt Kosten ab, die durch Rechtsstreitigkeiten entstehen. So werden beispielsweise Anwalts- und Prozesskosten erstattet. Voraussetzung ist, dass der Rechtsstreit gegen Sie oder Ihre Mitarbeiter im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit geführt wird. Der Firmenrechtsschutz ist modular aufgebaut und kann je nach Bedarf individuell zusammengestellt werden.
Ein Produzent entlässt eine seiner Mitarbeiterinnen fristlos, da sie sich seiner Meinung nach wiederholt Kundengelder auf ihr eigenes Konto überwiesen hat. Die Mitarbeiterin bestreitet die Vorwürfe und klagt auf Wiedereinstellung. Die Prozesskosten des darauf folgenden Rechtsstreits werden – unabhängig von dessen Ausgang – vom Gewerberechtsschutz getragen.
Ein Unternehmen hat seine Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht. Der zuständige Sachbearbeiter stellt die Höhe der Abschreibungsbeträge infrage und fordert das Unternehmen auf, Steuern nachzuzahlen. Da auch das innerbehördliche Widerspruchsverfahren erfolglos bleibt, wird der Rechtsweg beschritten, die Firmenrechtsschutzversicherung springt ein.
Eine Hausärztin erhält von ihrem Vermieter eine extrem hohe Nebenkostenabrechnung für ihre Praxis, die sich nach Prüfung als falsch herausstellt. Der Vermieter zeigt sich jedoch uneinsichtig und besteht auf die Korrektheit der Abrechnung. Daraufhin legt sie den Sachverhalt in die Hände ihres Anwalts. Die Gewerberechtsschutzversicherung der Ärztin springt ein.
Ein Selbstständiger ist mit seinem Firmenwagen auf dem Weg zu einem Kunden. Dabei fährt er bei Grün über eine Ampel und stößt mit einem anderen Wagen zusammen. Der Fahrer des anderen Wagens beschuldigt ihn jedoch, bei Rot gefahren zu sein. Der Selbstständige sucht anwaltlichen Beistand und sein Gewerberechtsschutz übernimmt die Kosten.