Als Freiberufler in der Gesundheitsbranche müssen Sie kein Gewerbe anmelden und sind somit von der Gewerbesteuer befreit. Sie arbeiten auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung, persönlich, leitend und eigenverantwortlich und fachlich unabhängig. Damit Sie sich darauf weiterhin konzentrieren können, unterstützt Sie KOLATUS bei Ihrem Alltag, Ihre Versicherungen als auch Risiken zu managen.
u.a.
Freiberufler:innen sind selbständig tätige Unternehmer:innen und üben eine wissenschaftliche, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit aus. Um den Freiberufler vom Selbstständigen (Gewerbetreibenden) abzugrenzen, wird der § 18 aus dem Einkommenssteuergesetz (EStG) verwendet. Im § 18 EStG sind alle freiberuflichen Tätigkeiten als Katalog (Katalogberufe) aufgeführt. Selbständige, die in einem der aufgeführten Berufe tätig sind, zählen zu den Freiberuflern.
Ehrgeiz. Einsatzbereitschaft. Risikobereitschaft. Belastbarkeit. Berufliche Qualifikationen. Kreativität. Berufliche Erfahrung. Verantwortungsbewusstsein. Führungserfahrung.
Gerade in der Gesundheitsbranche gibt es etliche Möglichkeiten für freiberufliche Tätigkeiten. Klassische freie Berufe sind Heilpraktiker, Gesundheitspraktiker, Gesundheitsberater, Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Fitnesstrainer, psychologische Berater und viele mehr.
"Frei" in der Gesundheitsbranche bedeutet nicht, sich nicht an Gesetzen orientieren zu müssen. Wichtige Gesetze für Freiberufler:innen sind z.B. das Heilpraktikergesetz, das Heilmittelwerbegesetz und das UWG.