Physiotherapeut-in

Ist die Berufshaftpflicht in der Physiotherapie Pflicht?

Viele Physiotherapeuten:innen stellen sich die Frage, ob eine Berufshaftpflicht, Pflicht ist, um der Tätigkeit als Physiotherapeut:in nachzugehen. KOLATUS klärt auf.

Ist die Berufshaftpflicht für Physiotherapeuten:innen Pflicht?

Die Berufshaftpflicht ist Pflicht für alle Praxisinhaber:innen sowie freiberuflichen/ selbstständigen Physiotherapeuten:innen, die Patienten der gesetzlichen Krankenkassen behandeln. Voraussetzung hierfür ist, das Praxisinhaber:innen sowie freiberufliche/ selbstständige Physiotherapeuten:innen die Zulassung der Krankenkassen erhalten haben. Dies gilt übrigens auch für Heilpraktiker:innen, und alle weiteren Therapieberufe. Der Versicherungsschutz der Berufshaftpflicht ist obligatorisch, um seine Patienten:innen therapieren zu können. Das schreiben die Krankenkassen vor. Für angestellte Physiotherapeuten:innen, die über ihren Arbeitgeber Haftpflicht versichert sind, ist eine eigene Berufshaftpflicht für Physiotherapeuten:innen und alle anderen Therapieberufe keine Pflicht.

Warum ist die Berufshaftpflicht für Physiotherapeut:innen Pflicht?

Wer im Rahmen seiner freiberuflichen/ selbstständigen Tätigkeit als Physiotherapeut:in Fehler macht, indem er zum Beispiel einen Behandlungsfehler macht, muss den betroffenen Patienten Schadenersatz zahlen. Diese Forderungen können schnell hohe Summen erreichen und ohne Absicherung Ihre Existenz bedrohen. Die private Haftpflichtversicherung deckt diese Fälle nicht ab – für die berufliche Tätigkeit als Physiotherapeut:in wird daher eine spezielle Haftpflichtversicherung benötigt, die auf typische Schadensfälle des jeweiligen Berufsstands zugeschnitten ist: die Berufshaftpflicht. Denn grundsätzlich haften alle freiberuflichen/ selbstständig Tätigkeiten Physiotherapeuten:innen für die von ihnen verursachten Schäden – und das kann ohne Berufshaftplicht im Schadensfall teuer werden.

Wie sind Angestellte Physiotherapeut:innen haftpflichtversichert?

Angestellte Physiotherapeuten:innen, die regulär in einem Betrieb arbeiten, müssen sich im Normalfall keine Gedanken über eine berufliche Haftpflichtversicherung machen. Für die von ihnen verursachten Schäden haftet in aller Regel der Arbeitgeber, der dafür eine eigene Berufshaftpflicht abschließt. Angestellte sollten aber dann eine eigene Berufshaftpflicht abschließen, wenn sie nebenbei freiberuflich/ selbstständig tätig sind – auch wenn sie das nur gelegentlich tun. Diese nebenberufliche Tätigkeit ist vom Versicherungsschutz durch den Arbeitgeber in der Regel nicht umfasst.

Was deckt die Berufshaftpflichtversicherung für Physiotherapeut:innen ab?

Die Berufshaftpflicht für freiberuflich/ selbstständige Physiotherapeuten:innen deckt den finanziellen Schaden ab, der anderen Personen durch die berufliche Tätigkeit entstehen kann. Hierzu gehören Personen-. Sach- u. Vermögensschäden. Ein Vermögensschaden kann etwa dadurch entstehen, dass ein/e Physiotherpeut:in einem Patienten aufgrund einer Fehlbehandlung, einen finanziellen Schaden zufügt, in Folge der/ die Patient:in nicht mehr seinen Job nachgehen kann (Arbeitsausfall). Dieser muss beglichen werden. Da es sich hierbei um hohe Summen handelt und Physiotherapeuten:innen in unbegrenzter Höhe haften, ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung unabdingbar. Darüber hinaus hilft eine Berufshaftpflicht auch dabei, unberechtigte Forderungen gegen Versicherte Physiotherapeuten:innen abzuwehren und übernimmt in solchen Fällen die Anwalts- und Verfahrenskosten.

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