Praxisgründer & Praxisinhaber

Was ist eine Praxisinhaltsversicherung?

Wir wurden von vielen Praxisinhabern:innen gefragt, was eigentlich eine Praxisinhaltsversicherung ist. In Kombination mit der Ertragsausfallversicherung sichert sie Ihre Existenz. Wir geben einen kurzen Überblick.

Wer benötigt eine Praxisinhaltsversicherung?

Jeder der eine eigene Praxis besitzt:

  • Therapeuten jeglicher Art: Heilpraktiker, Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten, etc.

  • Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte

Was deckt die Praxisinhaltsversicherung ab?

Ein unerwartetes Ereignis kann schnell Ihre gesamte Therapiepraxis bzw. Arztpraxis ruinieren. Sichern Sie Ihre technische und kaufmännische Einrichtung, Waren und Vorräte gegen Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Sturm und weitere Elementargefahren. Die Praxisinhaltsversicherung ist quasi die “Hausratversicherung” für Ihre Therapiepraxis bzw. Arztpraxis. Sie versichern Ihr gesamtes Praxisinventar gegen Beschädigung durch fest definierte Gefahren. Meist sind dies Schäden durch Leitungswasser, Feuer oder Einbruchdiebstahl. Fällt solch ein Schaden an, erhalten Sie eine Entschädigung zum Neuwert der Sache. Je nach Anbieter, gibt es mehr oder weniger Zusatzleistungen. Die meisten Versicherer bieten daher zwei Modelle an. Einen Basisschutz und einen optimierten Schutz, der bspw. auch den Ertragsausfall aufgrund einer notwendigen Schließung der Praxis erstattet.

Welche Schäden sind u.a. in der Praxisinhaltsversicherung versichert?

Feuer in der Praxis

Durch einen technischen Defekt kommt es in der Nacht zu einem Brand in Ihrer Praxis. Die Flammen greifen schnell um sich und zerstören nahezu das gesamte Inventar. Das Löschwasser der Feuerwehr richtet einen noch größeren Schaden an.

Wasserschaden in der Praxis

An einer Zuleitung gibt es innerhalb des Betriebsgebäudes am Wochenende einen Rohrbruch. Die gesamte Einrichtung wird durchnässt und elektronische Geräte werden beschädigt. Die Sanierungs- und Trocknungsmaßnahmen sind umfangreich.

Unwetter in der Praxis

Anhaltender Starkregen überschwemmt Ihr Betriebsgrundstück. Wassermassen dringen in das Gebäude und fluten einige Räume. Erhebliche Beschädigungen und aufwändige Reinigungsarbeiten sind die Folge.

Was ist in der Praxisinhaltsversicherung u.a. mitversichert?

  1. Vorsorgeversicherung
  2. Neuwertentschädigung
  3. Oberspannungsschäden durch Blitz
  4. Grobe Fahrlässigkeit
  5. Inhalt von Medikamentenkühlschränken bei Ausfall des Kühlsystems
  6. Edelmetalle als Waren/Vorräte in Zahnarztpraxen ohne besonderen Verschluss
  7. Unverschlossen aufbewahrte Rezepte und Krankenscheine
  8. Eigentum von Patienten
  9. Diebstahl von Praxisschildern
  10. Home-Office

Die Ertragsausfallversicherung in Kombination mit der Praxisinhaltsversicherung

Auch wenn Ihre Praxis plötzlich stillsteht, laufen Ihre Kosten weiter. Schützen Sie sich vor diesem unternehmerischen Risiko.

Das kann auch in Ihrer Praxis passieren

  1. Einbrecher räumen Ihre Praxis aus.
  2. Ihre Praxis steht nach einem Rohrbruch unter Wasser.
  3. Ein Feuer vernichtet Ihre komplette Praxiseinrichtung.

Was passiert, wenn Sie deshalb vorübergehend schließen müssen?
Wenn Sie erst einmal renovieren oder neue Praxisgegenstände beschaffen müssen?
Oder wenn Sie mit Ihrer Praxis vollständig umziehen müssen?

  1. Sie erzielen vorübergehend keine Umsätze.
  2. Gehälter, Miete, Nebenkosten und Zinsen laufen weiter.
  3. Ihre Rücklagen gehen zu Neige.

Die Ertragsausfallversicherung verhindert diesen Albtraum von vornherein. In Kombination mit der Praxisinhaltsversicherung sichert sie Ihre Existenz.

Wenn Ihre Praxis stillsteht, ersetzt die Ertragsausfallversicherung Schäden durch

  1. Brand, Blitzschlag oder Explosion
  2. Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus
  3. Leitungswasser
  4. Sturm und Hagel
  5. Weitere Elementarereignisse, wie etwa Überschwemmung, Starkregen oder Erdbeben
  6. Weitere Gefahren, z. B. Innere Unruhen, Böswillige Beschädigung, Streik, Aussperrung, Fahrzeuganprall

Die Ertragsausfallversicherung ersetzt

  1. Entgangene Gewinne
  2. Löhne und Gehälter
  3. Miete oder Pacht
  4. Grundgebühren für Strom, Gas oder Telefon
  5. Zinsen und Steuern

Erweiterter Versicherungsschutz

  1. Vergrößerung des Unterbrechungsschadens durch behördlich angeordnete Wiederaufbau oder Betriebsbeschränkungen
  2. Wertverluste und zusätzliche Aufwendungen
  3. Vertragsstrafen
  4. Sachverständigenkosten, soweit der entschädigungspflichtige Schaden 25.000 EUR übersteigt
  5. Unterbrechungsschäden infolge Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen von nicht duplizierten Geschäftsunterlagen oder Datenträgern
  6. Zusätzliche Standgelder und ähnliche Mehraufwendungen
  7. Sonstige zusätzliche Aufwendungen, soweit deren Aufwand wirtschaftlich begründet ist, auch wenn sie sich während der Haftzeit nicht oder erst über die Haftzeit hinaus schadenmindernd auswirken
  8. Verzicht auf Einrede grob fahrlässig verursachter Schäden
  9. Nachhaftung (über die VS hinaus)
  10. Wechselwirkungsschäden

Versicherte Sachen und Gefahren

  1. Rückwirkungsschäden von Zulieferern
  2. Rückwirkungsschäden von Versorgern
  3. Rückwirkungsschäden von Abnehmern
  4. Rückwirkungsschäden durch Nutzungsbeschränkungen infolge von Sachschäden auf benachbarten Grundstücken
  5. Unterbrechungsschäden infolge von Bränden innerhalb von Räucher-, Trocken- und sonstigen Erhitzungsanlagen
  6. Überspannungsschäden durch Blitz oder atmosphärische Elektrizität
  7. Implosion
  8. Radioaktive Isotope
  9. Nutzwärmeschäden
  10. Seng-, Schwel- und Schmorschäden
  11. Verpuffung
  12. Wasseraustritt aus Regenwassernutzungsnanlagen
  13. Weiterzahlung von Löhnen und Gehältern
  14. Schäden durch Explosion von Blindgängern

Versicherungsort

  1. Neu hinzukommende Betriebsgrundstücke innerhalb der Bundesrepublik Deutschland,
  2. Betriebsverlegung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, SB ED 10 %

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