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Wie sinnvoll sind Versicherungen für Therapie- und Fitnessgeräte im Praxisbetrieb

Elektronik-Versicherung – Schutz für medizinische Gerätschaften und Anlagen. High-Tech ist auch aus Therapie- und Fitnesseinrichtungen nicht mehr wegzudenken. Ob bei Diagnose oder Therapie: Immer mehr Technik und Elektronik hält Einzug in Praxiseinrichtungen. Therapieziele zum Wiedererlangen von Belastbarkeit und Leistungsfähigkeit für den Patienten werden festgelegt und durch medizinische Geräte wie z. B. Ultraschall- und Elektrotherapie oder Atemtherapie unterstützt. Erkrankungen der Wirbelsäule sowie Behandlungen und Rehabilitation nach Spotverletzungen werden nach therapeutischer Diagnostik durch computergestützte Trainingsgeräte begleitet. Ein Schaden oder Verlust von elektronischen Geräten birgt Gefahr für den Praxisbetrieb und die Profitabilität. Schwerwiegend kann sich auch auswirken, wenn Daten und Programme aus der EDV nichtmehr verfügbar sind. Therapeuten sollten deshalb die Absicherung der gesamten technischen Praxiseinrichtung prüfen. 

Autor:

Jürgen Kolatus

Medium:

„Therapie + Praxis“*

Pauschale Elektronik-Versicherung – leichter geht es nicht

Aus dem Neuwert der einzelnen Anlagen und Geräte wird die Versicherungssumme gebildet.

Sie ist dann die pauschale Versicherungssumme für alle versicherten Anlagen und Geräte. Eine Einzelerfassung entfällt. Je nach Versicherer sind dann Neugeräte und -anlagen automatisch und beitragsfrei als Vorsorgeversicherung zwischen 30 % und 50 % der Gesamtversicherungssumme mitversichert. Anschaffungen die darüber hinausgehen müssen der Gesellschaft mitgeteilt werden.

Versichert Geräte und Anlagen sind

  • Daten-, Büro- u. Kommunikationstechnik: z. B. PC, Kopierer, Beamer, Telefonanlagen, Notebooks, Brandmelde- und Zugangskontrollanlagen
  • Medizintechnik: z. B. Geräte für Diagnostik u. Therapie, physikalisch-medizinische Geräte, Autoklaven, Laborgeräte u. Laborsysteme, Ultraschallgeräte (Farbdoppler), Endoskopie-/Videoendoskopiegeräte, medizinische Laser u. v. m.
  • Mess- u. Prüftechnik: z. B. elektronische Kassen
  • Bild- u. Tontechnik: z. B. Fernseh- u. Videoanlagen

Einzeldeklaration – auch das ist möglich

Versichert sind nur die im Vertrag aufgeführten Geräte und Anlagen wie beispielsweise:

  • Medizinische Geräte
  • Daten-, Büro- u. Kommunikationstechnik
  • Bild- u. Tontechnik: z. B. Fernseh- u. Videoanlagen

Die größten Gefahren – oft unterschätzt

Schäden an elektronischen Geräten und Anlagen passieren häufiger als viele denken. Oft sind damit auch hohe Kosten verbunden. Natürlich passieren Schäden und sind trotz größter Vorsicht nicht vorhersehbar. Die häufigsten Schadenursachen sind

  • 30 % durch Kurzschluss, Überspannung, Induktion
  • 20 % durch Bedienungsfehler, Überlastung, technisches Versagen
  • 15 % Diebstahl außerhalb des Versicherungsortes

Allgefahrenschutz – rundherum abgesichert

Die Elektronik-Versicherung definiert nicht einzelne Schadenursachen, sondern sie deckt nahezu alle unvorhersehbaren Schäden ab. Egal ob sie durch menschliches oder technisches Versagen oder durch äußere Einflüsse entstanden sind. Ganz wenige Ereignisse, z. B. Krieg oder Verschleiß sind ausgeschlossen.

Selbstbeteiligung – spart Prämie

Einen Teil der entstandenen Kosten im Leistungsfall ist vom Versicherungsnehmer selber zu tragen. Der Selbstbehalt beträgt je nach Anbieter 150 EUR oder 250 EUR und kann auch individuell angepasst werden.

Bei Ultraschallköpfen gilt ein höherer Selbstbehalt.

Leasing – finanzierte Geräte und Anlagen

Medizinische und Therapiegeräte werden in der Regel über einen Leasingvertrag finanziert. Mit einer Elektronik-Versicherung wird sichergestellt, daß die finanzierten Objekte während der gesamten Laufzeit abgesichert sind und im Schadenfall eine Reparatur oder Erstattung der Kosten erfolgt.

Darauf sollte geachtet werden

Gute Versicherungspolicen schließen u. a. mit ein

  • Verzicht auf Einwand grober Fahrlässigkeit
  • Homeoffice
  • Außenversicherung für bewegliche Technik
  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Technologischer Fortschritt

Ergänzender Versicherungsschutz – mehr absichern

Mit einer Software-Versicherung werden der Verlust von Daten und Datenträger die infolge eines Versicherungsschadens nicht mehr gelesen oder verarbeitet werden können entschädigt. Ersetzt werden die Kosten für die Wiederbeschaffung der Datenträger, Programme und Wiedereingabe der Daten.

Auch Mehrkosten und der Ertragsausfall können aufgrund eines Praxisstillstand bei Ausfall medizinischer oder Therapiegeräte abgesichert werden.

Preisbeispiele für eine Elektronik-Pauschal-Versicherung

  • Praxis mit Büro- u. Kommunikationstechnik im Wert von 2.000 EUR und Medizintechnik im Wert von 18.000 EUR (SB 150,00 EUR) = Jahresprämie inkl. Vers.-steuer 148,75 EUR
  • Praxis mit Büro- u. Kommunikationstechnik im Wert von 5.000 EUR und Medizintechnik / Therapiegeräte im Wert von 80.000 EUR (SB 150,00 EUR) = Jahresprämie inkl. Vers.-steuer 418,76 EUR. Besteht eine Geschäftsinhalt-Versicherung mit der Absicherung für Feuer, Einbruchdiebstahl/Vandalismus und Leitungswasser, reduziert sich der Beitrag auf 340,14 EUR

Nachhaltigkeit und Mobilität – Zusatzbaustein

Stichwort e-Mobilität. Diese Megatrends unserer Gesellschaft können durch einen wichtigen Baustein für einen e-Fuhrpark ergänzt werden: Mitversichert sind Ladekabel, stationäre u. mobile Ladestationen und Wallboxen zum Laden von Elektrofahrzeugen.

Das Wichtigste zusammengefasst

  • Immer mehr High-Tech in Therapie und Fitnesseinrichtungen
  • Eine Elektronik-Pauschal-Versicherung umfasst alle Geräte und Anlagen eines Praxisbetriebes
  • Auch einzelne Geräte / Anlagen können versichert werden
  • Die Elektronik-Versicherung ist eine Allgefahrenabsicherung
  • Bei geleaste Geräten oder Anlagen erfolgt eine Reparatur bzw. Erstattung der Kosten

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