Mit Sicherheit Therapeut:in

Die Entstehung des Berufshaftpflicht-Konzept für Therapeuten – Interview mit Jürgen Kolatus

Jürgen Kolatus, CEO des unabhängigen Systemhaus für Risikolösungen und Versicherungsmakler für die Gesundheitsbranche, KOLATUS, hat das Konzept für die Berufshaftpflicht für freiberufliche Physiotherapeuten entwickelt. Im Gespräch erklärt er, was seine Berufshaftpflichtversicherung von anderen Versicherungen unterscheidet.

Worin besteht der Unterschied zwischen einer guten und einer schlechten Berufshaftpflichtversicherung für Therapeuten?

In erster Linie müssen Therapeuten darauf achten, dass die Behandlungen und auch Hausbesuche mit abgesichert sind. Und immer öfter nachgefragt wird auch, ob Leistungen ohne ärztliche Verordnung in der Versicherung enthalten sind. Das ist momentan ein ganz entscheidender Aspekt. Selbstverständlich muss natürlich auch die Deckungssumme hoch genug sein.

Wie sind Sie darauf gekommen, ein

Berufshaftpflichtversicherungs-Konzept für Therapeuten zu entwickeln, in dem alle Aspekte enthalten sind?

Ich beschäftige mich schon seit einigen Jahren mit dem Bereich Therapie. angefangen in der Physiotherapie Und durch die vielen Gesprächen in dieser Zeit, lernt man ja die Wünsche und Anforderungen immer besser kennen. Aus diesen ganzen Erfahrungen ist dann das Berufshaftpflicht-Konzept entstanden.

Ist das Berufshaftpflichtversicherungs-Konzept einzigartig?

Nach meinem Kenntnisstand schon. Ich habe mit einer Versicherung gesprochen, die sich für das Berufshaftpflicht-Konzept interessiert hat. Und gemeinsam haben wir dann das Paket auf die Beine gestellt, das wir in Deutschland exklusiv vertreten.

Sie sagten, dass in dem Berufshaftpflicht-Konzept auch Behandlungen ohne ärztliche Verordnung mitversichert sind. Das verwundert insofern, da die Gerichte damals erst ein Urteil dazu gesprochen haben und eine mögliche Revision noch ausstand.

Ich kenne die Problematik. Aber letztlich bieten wir nur an, was mit der Versicherung ausgehandelt ist. Und die haben sich dazu entschlossen, diesen Bereich mit in das Paket zu integrieren. Ich denke, hier liegt ein entscheidender Vorteil, der mit Sicherheit schlafende Hunde wecken wird. Denn viele freiberufliche Therapeuten haben vor Jahren Policen abgeschlossen, die diese Leistung, die immer mehr an Bedeutung gewinnt, nicht mitversichern

Standardversicherungen bieten einfach nicht die spezialisierten Leistungen

 

Wie intensiv beschäftigen sich Physiotherapeuten mit den Berufshaftpflichtversicherungen?

Es wird schon im Internet viel diskutiert. Und eines zeigt sich deutlich. Wer sich mit der Thematik intensiv beschäftigt, vergleicht die Angebote ganz genau und wendet sich an Spezial-Versicherungsmakler wie KOLATUS. Allerdings gibt es viele, die ihre Berufshaftpflicht einfach bei ihrem Versicherungsvertreter oder einem Vergleichsportal abschließen, der oftmals nur lückenhafte Standardangebote im Portfolio hat. Diese Standardversicherungen bieten einfach nicht die spezialisierten Leistungen, sondern sind für viele Branchen gleich. Und da sind entscheidende Aspekte nicht abgesichert.

Kann man die Berufshaftpflichtversicherung wechseln?

Der Therapeut hat die Möglichkeit seine Versicherung zu kündigen. Dabei muss er auf seine Kündigungsfristen achten. Durch die Reformierung des Versicherungsvertragsgesetzes darf die Vertragsdauer bei Neuabschluss eine Laufzeit von drei Jahren nicht übersteigen. Es gibt also verschiedene Möglichkeiten, an die richtige Versicherung zu kommen.

Bei Ihrem Berufshaftpflichtversicherungs-Konzept sind zudem auch Mitarbeiter mitversichert?

Auf jeden Fall. Das Grundkonzept gilt für Therapeuten mit bis zu drei Angestellten. Darüber hinaus kann für weitere Mitarbeiter eine individualisierte Prämie abgeschlossen werden. Hier gilt, je mehr Mitarbeiter desto günstiger wird die Prämie für den Einzelnen.

In dem Berufshaftpflichtversicherungs-Konzept sind auch Hausbesuche versichert. Warum?

Normalerweise ist der Ort des Risikos ja die Praxis. Hausbesuche sind aber bei Therapeuten nicht unüblich. Es gibt genug Patienten, die nicht mehr in die Praxis kommen können. Und wenn nur die Praxis als Risiko- Ort versichert ist, würde niemand für einen bei einem Hausbesuch verursachten Schaden aufkommen.

Das Berufshaftpflichtversicherungs-Konzept ist auch standortunabhängig!?

Ja, das Berufshaftpflichtversicherungs-Konzept ist standortunabhängig! Das bedeutet, das, egal wieviel Praxis-Standorte vorhanden sind, der Beitrag gleich bleibt. Das ist so, weil sich der Beitrag nach der Anzahl der Mitarbeiter richtet. Bis zu 3 Mitarbeiter sind kostenfrei mitversichert.

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