Physiotherapeut-in

Absicherung des Unfallrisikos bei selbstständigen Physiotherapeuten, Physiotherapie-Praxen und Therapiezentren

Die private Unfallversicherung bzw. die betriebliche Unfallversicherung (bUV) für Physiotherapeuten zählt zu den Absicherungsinstrumenten der biometrischen Risiken und hat die Aufgabe, die entstehenden Kosten bei Invalidität zu decken. Gerade bei Physiotherapeuten, stellt die Beeinträchtigung des Körpers (durch einen Unfall), ein enorm hohes existenzielles Risiko dar. Spezielle auf Physiotherapeuten ausgerichtete (Absicherungs-) Konzepte sind hier gefragt.

Autor:

Jürgen Kolatus

Medium:

Ausgabe 06/ 2018 der „Therapie + Praxis“

Wann liegt ein Unfall vor?

Ein Unfall liegt immer dann vor, wenn der Versicherungsnehmer eine Gesundheitsschädigung erleidet. Diese muss plötzlich und unfreiwillig sein und durch ein von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis eingetreten sein. Nicht freiwillige Gesundheitsschädigung bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Versicherungsfall nicht vom Versicherten selbst herbeigeführt werden darf. Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist die Versicherungsgesellschaft zur Leistung verpflichtet.

Gesetzliche Lücken

Eine private bzw. betriebliche Unfallversicherung übernimmt die Folgen eines Unfalles in der Arbeits- und Freizeit. Die gesetzliche Unfallversicherung schützt hier nicht oder nur unzureichend. Die private/ betriebliche Unfallversicherung kann, im Unterschied zur gesetzlichen Unfallversicherung, individuell nach ihrem Kapitalbedarf vereinbart werden. Ein weiterer wichtiger Unterschied ist, dass die private/ betriebliche Unfallversicherung auch Unfälle außerhalb der Arbeit abdeckt.

Die private/ betriebliche Unfallversicherung zahlt einen festgelegten Betrag, falls ein Physiotherapeut oder eine Physiotherapeutin sich bei einem Unfall verletzt und dadurch dauerhaft körperlich beeinträchtigt wird. Dauerhaft bedeutet für die meisten Versicherer, dass die Unfallfolgen voraussichtlich drei Jahre oder länger bestehen bleiben. Wie hoch die ausgezahlte Summe ist, hängt vom jeweiligen Invaliditätsgrad ab. Diesen bestimmen die Versicherungsgesellschaften mithilfe der sogenannten Gliedertaxe. Diese legt fest, wie viel Prozent der Versicherungssumme gezahlt werden, wenn ein Physiotherapeut oder eine Physiotherapeutin ein bestimmtes Körperteil verliert oder nicht mehr nutzen kann. Hier kann beispielsweise geregelt sein, dass die Versicherung 100 Prozent der Summe auszahlt, wenn man z.B., seinen Arm verliert.

Enthält der Vertrag eine Progression, steigt bei höherer Invalidität die Auszahlungssumme. Vereinbaren ein Physiotherapeut oder eine Physiotherapeutin beispielsweise eine Progression von 225 Prozent sowie eine Versicherungssumme von 100.000 Euro und wird Vollinvalide, zahlt die Versicherung 225.000 Euro aus. Mit der Versicherungssumme können Physiotherapeuten, wie bei der Dread-Disease-Versicherung (schwere Krankheiten), notwendige Umbauten bezahlen oder sich eine private Rente finanzieren. Es ist bei Vertragsabschluss auch möglich, zusätzlich eine monatliche Unfallrente zu vereinbaren.

Hinweis: Eine Unfallversicherung können meist auch Physiotherapeuten mit Vorerkrankungen abschließen. Die Gesundheitsprüfung ist nicht so umfangreich und streng wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung, auch die Beiträge sind deutlich geringer. Dafür bietet die Unfallversicherung „nur „Schutz bei Unfällen. Eine Berufsunfähigkeit wird jedoch in den allermeisten Fällen von einer Krankheit ausgelöst.

Daher ist eine private oder betriebliche Unfallversicherung keine geeignete Absicherung für den Verlust der kompletten Arbeitskraft als Physiotherapeut oder Physiotherapeutin. Sie dient vielmehr als Ergänzung (s. Abb. 1). Eine individuelle Risikoanalyse der persönlichen Situation ist hier (fast) unausweichlich, um geeignete Alternativen zu prüfen.

Was würde ein Unfall für Sie als Physiotherapeut oder Physiotherapeutin bedeuten?

Das Risiko einer Invalidität und die finanziellen Folgen sind nicht zu unterschätzen. Sie benötigen unter Umständen Kapital für:

  • Die laufenden Kosten wie Miete, Auto, Lebenshaltung oder für die Familie
  • Langwierige Rehabilitationsmaßnahmen
  • Teure Spezialbehandlungen (z. B. kosmetische Operationen)
  • etc.

Ein Beispiel

Ein Physiotherapeut oder eine Physiotherapeutin parkt mit einem Auto am Straßenrand, um ein Hausbesuch bei einem Patienten vorzunehmen. Aus Unachtsamkeit fährt mit hoher Geschwindigkeit ein anderes Fahrzeug auf. Das linke Bein des Physiotherapeuten bzw. der Physiotherapeutin wird so schwer verletzt, dass es im Verlauf der Behandlung über der Mitte des Unterschenkels amputiert werden muss, dies bedeutet eine Invalidität von 50 %.

Entgangene mögliche Leistungen wenn keine private/ betriebliche Unfallversicherung besteht. Alles muss dann mit Eigenkaptal finanziert werden, soweit vorhanden:

  • Tage-, Krankenhaustage- und Genesungskosten
  • Hilfe & Pflege-Kosten
  • Kosten für Rehabilitationsmaßnahmen
  • Kosten für Invaliditätsleistung (Kapital- oder Rentenzahlung)

Umfangreicher und spezieller Leistungskatalog für Physiotherapeuten

Die private als auch die betriebliche Unfallversicherung kann individuell nach den persönlichen Bedürfnissen jedes Physiotherapeuten bzw. jeder Physiotherapeutin ausgestaltet werden. Mit diesen Leistungen können Sie rechnen:

(eine Auswahl)

  • Optimierte Gliedertaxe mit Höchstleistungen beim Verlust oder bei vollständiger Funktionsunfähigkeit von Körperteilen oder Sinnesorganen
  • Deckungslücke der gesetzlichen Unfallversicherung wird geschlossen
  • Finanzieller Schutz rund um die Uhr
  • Weltweit
  • Tage-, Krankenhaustage- und Genesungsgeld
  • Hilfe- & Pflege-Leistungen
  • Invaliditätsleistung (Kapital oder Rente)
  • Umfangreiche Leistungen auch bei Unfallfolgen, die nicht von Dauer sindSofortleistung bei Schwerverletzung, unabhängig davon, ob ein dauerhafter Schaden bleibterhöhte
  • Sofortleistung bei Schwerverletzung für Eigenheimbesitzer
  • Kosten für einen Reha-Manager, der Ihnen bei der medizinischen und beruflichen Rehabilitation beratend zur Seite steht
  • Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit
  • Nachhilfeunterricht
  • Rooming-in und Mehrkosten im Einzelzimmer für minderjährige Kinder in unbegrenzter Höhe
  • Bergungs- und Rückholkosten
  • kosmetische Operationen infolge eines Unfalls einschl. Zahnersatzkosten
  • Volle Leistung, auch wenn Vorerkrankungen oder Gebrechen an den Unfallfolgen mitwirken
  • Schmerzensgeld für unfallbedingte Verletzungen wie zum Beispiel Knochenbrüche oder Bänderrisse
  • Übernahme der notwendigen Kosten für die Heilung und spezielle Therapien, Zahlung eines Verdienstausfallgeldes und der Reparaturkosten Ihres Sportgeräts, wenn es beim Unfall beschädigt wurde
  • Unterstützung dabei, den Alltag zu meistern. So wird beispielsweise für Sie gekocht, der Einkauf erledigt, die Kinder betreut und sogar mit dem Hund Gassi gegangen.

Geleistet wird bei …

  • Bauch-, Unterleibs- oder Knochenbrüchen durch erhöhte Kraftanstrengung, z. B. beim Tragen einer schweren Umzugskiste.
  • Eigenbewegungen, z. B. Umknicken beim Tennis oder bei Verletzungen infolge einer unglücklichen Bewegung.
  • Impfschäden, die durch eine Schutzimpfung verursacht wurden.
  • Insektenstichen, Zeckenbissen sowie Tierbissen.
  • Unfällen im Straßenverkehr, die aufgrund von Übermüdung (Sekundenschlaf) entstehen.
  • Unfällen aufgrund von Bewusstseinsstörungen durch Falscheinnahme von Medikamenten oder deren Nebenwirkungen als auch durch ungewollte Einnahme von K.o.-Tropfen.
  • nach Vergiftungen durch Schlucken fester oder flüssiger Stoffe (Nahrungsmittel, giftige Pflanzen).
  • Unfällen aufgrund von Bewusstseinsstörungen wie Herz-/Kreislaufstörungen, Ohnmachtsanfällen.
  • Tröpfchen-, Kontakt- und Schmierinfektionen

Benefit für Mitarbeiter: Die betriebliche Unfallversicherung (bUV) für Physiotherapie-Praxen und Therapiezentren

Die Möglichkeiten der Mitarbeiterbindung sind vielfältig. Die betriebliche Unfallversicherung (bUV) ist neben der betrieblichen Altersvorsorge (bAV), der betrieblichen Krankenversicherung (bKV), der betrieblichen Berufsunfähigkeitsvorsorge (bBV) sowie dem betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM), ein Element des betrieblichen Vorsorgemanagements.

Die betriebliche Unfallversicherung kann für den Inhaber bzw. die Inhaberin der Physiotherapie-Praxis bzw. des Therapiezentrums als auch für einzelne Mitarbeiter wie beispielsweise Führungskräfte oder bestimmte Abteilungen angeboten werden. Sie kann aber auch für alle Mitarbeiter in Frage kommen. Der Arbeitgeber ist hier frei in seiner Wahl, in jedem Fall aber ist die betriebliche Unfallversicherung ein wichtiges Instrument, die Wertschätzung für die Mitarbeiter auszudrücken. In der Regel trägt der Arbeitgeber die Kosten für den Versicherungsschutz . Dennoch hat er einige Vorteile aus der betrieblichen Unfallversicherung.

Die Versicherungsbedingungen einer betrieblichen Unfallversicherung sind meist kundenfreundlich und bieten dem Versicherten eine Reihe von Vorteilen im Vergleich zu den Tarifen am „offenen“ Markt. So kann der Leistungsumfang besonders weitreichend sein. Auch die Prämien sind häufig sehr moderat berechnet. Möglich ist das, weil der Arbeitgeber mit einer betrieblichen Unfallversicherung eine gewisse Masse an Versicherten bringt. So kann ein maßgeschneiderter Versicherungsschutz zu günstigen Preisen gewähren werden. Meist ist eine betriebliche Unfallversicherung deshalb attraktiver als ein einzelner privater Tarif. Zudem können Arbeitnehmer Unfallschutz erhalten, die außerhalb eines Rahmen-/ Gruppenvertrages, aufgrund ihrer Krankheitsvorgeschichte, keinen Schutz bekommen hätten.

Zusätzlich zu den individuellen Leistungen einer (einzelnen) privaten Unfallversicherung kommen folgende weitere Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer hinzu:

Vorteile Arbeitgeber

  • Bindungsinstrument für Mitarbeiter
  • Steigerung der Attraktivität des Unternehmens
  • Zu versichernde Mitarbeiter können frei gewählt werden
  • Beitrag lässt sich steuerlich geltend machen
  • Versicherungsschutz beruflich und privat
  • Absicherung von Schlüsselpositionen möglich
  • Ergänzung der gesetzlichen Unfallversicherung
  • Namentliche Nennung im Versicherungsschein optional
  • Ergänzung der bestehenden Benefits im Unternehmen

Vorteile Arbeitnehmer

  • Preisgünstige Absicherung des Unfallrisikos ist auch für den privaten Bereich möglich
  • Leistungen aus dem Vertrag können weitgehend steuerfrei gestaltet werden
  • Mitarbeiter können Leistungen erhalten, die sie über einen Einzeltarif nicht erhalten hätten

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