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Autoinhaltsversicherung Pferdedentalpraktiker und Tierärzte IGFP

KOLATUS hat das Konzept zur Autoinhaltsversicherung für Pferdedentalpraktiker und Tierärzte, die Mitglied im IGFP (Internationale Gesellschaft zur Funktionsverbesserung der Pferdezähne e.V.) sind, rund erneuert. Es schützt davor, wenn Pferdedentalpraktiker und Tierärzte, Güter zum eigenen Gebrauch oder Verbrauch, Be- oder Verarbeitung oder zur Veräußerung mit eigenen Fahrzeugen transportieren.

Warum ist eine Autoinhalts-Versicherung wichtig?

Jeder Pferdedentalpraktiker und Tierarzt trägt das Risiko, wenn seine Ladung zum Beispiel durch Unfall, Feuer, Einbruchdiebstahl oder Raub verloren geht. Beladene Fahrzeuge werden gerade wegen ihrer Ladung gestohlen. Versicherungsschutz besteht während sämtlicher Transporte innerhalb Deutschlands (Anrainerstaaten gegen Zuschlag).

Was ist versichert?

  • Werkzeuge eines Pferdedentalpraktikers / Tierarztes
  • Tierarztbedarf (z. B. Medikamente, Impfstoffe, Verbandmaterial, Spritzen,
  • Injektionsnadeln, Stethoskope, Infusionen, Katheter, OP-Besteck)
  • Medizinische Gerätschaften (z. B. Röntgen, Ultraschall, Endoskopie)
  • Persönliche Habe der Fahrzeuginsassen

Was bzw. welche Schadenfälle sind u. a. versichert?

  • Unfall des Transportmittels
  • Schäden beim Be- und Entladen (Selbstbehalt 250 EUR)
  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Einbruchdiebstahl / Vandalismus an der Waren
  • Raub und räuberische Erpressung
  • Diebstahl oder Unterschlagung des Kraftfahrzeugs mit Ladung
  • höhere Gewalt und andere Elementarereignisse
  • Aufruhr, Plünderung, politische Gewalthandlungen, sonstige bürgerliche Unruhen

Welcher Versicherungsschutz gilt nachts?

Versicherungsschutz während der Nachtzeit (22 Uhr bis 6 Uhr)

  • in einer abgeschlossenen Garage
  • auf umfriedeten u. abgeschlossenen Grundstücken, in öffentlich zugänglichen Mehrfach-/Tiefgaragen (Selbstbeteiligung 20 %)
  • in allen sonstigen Fällen max. Höchstentschädigung 25.000 EUR und einer Selbstbeteiligung von 20 %

Highlights

  • Keine Nennung von Kennzeichen der eingesetzten Fahrzeuge
  • Notbremsung und Ausweichmanöver sind mitversicher
  • für das beladene Fahrzeug besteht nach Feierabend oder am Wochenende
    Versicherungsschutz (Domizilklausel)

Die Prämien und Versicherungssummen sind an den aktuellen Marktverhältnissen angepasst und sind jeweils zu erfragen.

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