Gesundheitswesen, Gesundheitsmarkt, Gesundheitswirtschaft kurz: Gesundheitsbranche

Berufshaftpflichtversicherung für Heilpraktiker, Physiotherapeuten und weitere Therapieberufe

Die Berufshaftpflichtversicherung ist Pflicht für jeden freiberuflichen Heilpraktiker, Physiotherapeuten und weitere Therapieberufe. KOLATUS hat sein Konzept überarbeitet und an den aktuellen Marktverhältnissen angepasst. Heilpraktiker, Physiotherapeuten und weitere Therapieberufe profitieren von zahlreichen Deckungseinschlüssen und zahlen nur eine Prämie.

Ein sicheres Gefühl für Sie, Ihre Praxis und Ihre Patienten

KOLATUS bietet mit seinem Berufshaftpflicht-Konzept für Heilpraktiker, Physiotherapeuten und weiteren Therapieberufen das passende Produkt für bestehende Therapie-Praxen als auch Existenzgründer. Umfassend, unkompliziert und schnell. Mit dem Berufshaftpflicht-Konzept schützen sich freiberufliche Therapeuten und deren Mitarbeiter sowie Patienten während der beruflichen Tätigkeit als Therapeut. Denn im Schadenfall müssen Therapeuten für die entstandenen Kosten aufkommen. Ohne den richtigen Haftungsschutz kann dies schnell existenzgefährdend werden.

Zudem erhalten Verbandsmitglieder ausgesuchter Verbände verbesserte Konditionen.

Welche Therapieberufe sind versicherbar

| Heilpraktiker
| Physiotherapeuten
| Ergotherapeuten
| Logopäden
| Osteopathen
| etc.

Die Highlights

Für Sie alleine oder Ihre Praxis

Mitversichert gelten 1 Inhaber und bis zu 3 Fachangestellte des Versicherungsnehmers, die u.a. auch im Namen der Firma therapeutische Behandlungen durchführen.

Osteopathie

Sämtliche osteopathische Tätigkeiten sind mitversichert: Craniosakrale, viszerale und parietale Therapie.

Internet

Internethaftpflichtrisiko und Datenlöschkosten sind mitversichert.

Erweiterung

Erweiterter Strafrechtsschutz, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung sind mitversichert. Privathaftpflicht und Hundehalterhaftpflicht sind optional hinzubuchbar.

Diverse Schäden

Neben den gängigen Personen-. Sach- u. Vermögensschäden sind auch Auslandsschäden, Schlüsselschäden, Mietsachschäden an Immobilien und/ oder Betriebsräumen, Mietsachschäden anlässlich Dienstreisen mitversichert.

Sonstiges

Tätigkeiten ohne ärztliche Verordnung, Hausbesuche, Dozententätigkeit (gelegentlich), Nachhaftung (bis zu fünf Jahre nach Betriebsaufgabe), Belegschafts- und Besucherhahe.

Einschlüsse, Prämien und Versicherungssummen

Optional eingeschlossen werden können die Privathaftpflichtversicherung (PHV) sowie die Tierhalterhaftpflichtversicherung (THV). Die Prämien sowie die Versicherungssummen der Berufshaftpflicht-,  Tierhalterhaftpflicht- sowie Privathaftpflichtversicherung – pauschal für Personen-. Sach- u. Vermögensschäden – entsprechen den aktuellen Marktverhältnissen.

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