Gesundheitswesen, Gesundheitsmarkt, Gesundheitswirtschaft kurz: Gesundheitsbranche

Konzept zur Dienstreisekasko-Versicherung für therapeutische Praxen

Zur Absicherung von Unternehmensrisiken bei therapeutischen Praxisinhabern zählt auch eine Dienstreisekasko-Versicherung wenn Mitarbeiter mit deren Privatfahrzeug zu Hausbesuchen unterwegs sind. Das Konzept steht exklusiv Physiotherapie- sowie Logopädie-Praxisinhabern zur Verfügung.

Wir erläutern, warum eine Dienstreisekasko-Versicherung für therapeutische Praxen wichtig ist und wie dieses unternehmerische Risiko mit unserem Rahmenvertrag abgedeckt werden kann.

Arbeitgeberhaftung bei Dienstfahrten

Benutzt ein Mitarbeiter einer therapeutischen Praxis sein Privatfahrzeug zu Dienstfahrten, können sich für den Praxisinhaber erhebliche finanzielle Belastungen ergeben. Denn der Arbeitgeber muss aufgrund seiner Fürsorgepflicht gegenüber dem Arbeitnehmer den entstandenen Sachschaden ersetzen, wenn der Arbeitnehmer im Interesse des Arbeitgebers sein eigenes Fahrzeug benutzt und ohne eigenes schweres Verschulden einen Schaden erleidet. Eine Dienstreisekasko-Versicherung dient zur Absicherung des Arbeitgebers, dessen Arbeitnehmer mit seinem privaten Fahrzeug Dienstreisen unternimmt, da er einen arbeitsrechtlichen Anspruch auf Ersatz dieser Schäden unabhängig von einer Schuldfrage gegen den Arbeitgeber hat. Die entsprechenden Kosten können auch nicht mit dem normalen, nach dem EStG festgelegten Kilometergeldpauschalen als abgegolten angesehen werden. Der Arbeitnehmer hat allerdings vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden trotzdem selbst zu tragen.

Dienstreisekasko-Versicherung – Sicherheit für Praxisinhaber

Die Dienstreisekasko-Versicherung wird als Rahmenvertrag abgeschlossen und deckt Sachschäden an Fahrzeugen der Arbeitnehmer, die aus betrieblichen Anlässen benutzt werden (Vollkasko). Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Privatfahrzeuge der Arbeitnehmer der therapeutischen Praxis.

Versicherungsumfang in der Dienstreisekasko-Versicherung

Während der Dienstfahrt besteht für das versicherte Fahrzeug eine Fahrzeugvollversicherung. Der Versicherungsschutz umfasst die Beschädigung, die Zerstörung und den Verlust des Fahrzeugs durch

| Brand oder Explosion
| Entwendung
| Naturereignisse
| Zusammenstoß mit Haarwild
| Unfall
| Vandalismus

Fahrzeugversicherung der Mitarbeiter

Oftmals besteht neben der Dienstreisekasko-Versicherung auch eine Fahrzeugversicherung des Halters / Mitarbeiters. Bei dieser Konstellation wird die Entschädigungsleistung zunächst aus der Dienstreisekasko-Versicherung geltend machen, wobei der Dienstreisekasko-Versicherer seinerseits zur Vorleistung verpflichtet ist.

Versicherungsumfang in der Dienstreisekasko-Versicherung

| Fahrzeugvoll-Versicherung mit einer Selbstbeteiligung von 500 EUR*
| Fahrzeugteil-Versicherung mit einer Selbstbeteiligung von 150 EUR*

*je Schadenereignis

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