Physiotherapeut-in

Neues Krankenkassenwahlrecht 2021 – einfacher wechseln

Ab 01. Januar 2021 können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einfacher die gesetzliche Krankenkasse wechseln. Möglich macht es das neue Krankenkassenwahlrecht. Hunderttausende gesetzlich Krankenversicherte wechseln jedes Jahr ihre Krankenkasse. Das geht ohne Komplikationen und es wird noch einfacher. Zum einen reduziert sich die sogenannte Bindefrist um sechs Monate und zum anderen übernimmt die neue Krankenkasse den meisten Aufwand des Wechsels. Auch Arbeitgeber profitieren davon, wenn beispielsweise der schnellere und einfachere Wechsel zu Beitragseinsparungen führt. 

Autor:

Jürgen Kolatus

Medium:

„Therapie + Praxis“*

Bindungsfrist verkürzt sich auf 12 Monate

Bisher ist es so, daß Versicherte grundsätzlich 18 Monate an ihre gesetzliche Krankenkasse gebunden sind. Erst nach Ablauf dieser 18-Monats-Frist ist ein regulärer Wechsel zu einer anderen Kasse möglich. Ab dem Jahr 2021 verringert sich diese Bindungsfrist auf 12 Monate. Für alle Personen, die ihre Krankenkasse bei gleichbleibendem Versicherungsverhältnis wechseln möchten, ist dies also schon nach 12 Monaten möglich.

Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung besteht weiter

Unabhängig von der Dauer einer Mitgliedschaft bleibt das bisherige Sonderkündigungsrecht unverändert: Ändert eine Kasse die Beitragshöhe, die Leistungen oder erhebt einen neuen Zusatzbeitrag, ist auch weiterhin ein Wechsel ganz ohne Einhaltung der Bindungsfrist möglich.

Beispiel:

  • Erhebt die Krankenkasse zum 1. Januar 2021 einen neuen Zusatzbeitrag, muss der Wechsel bis Ende Januar geschehen. Da eine Wechselfrist von zwei Monaten gilt, sind Versicherte ab 1. April bei der neuen Kasse versichert.

Neue Krankenkasse unterstützt bei Kündigung

Auch der Wechsel wird einfacher. Bisher muss das Kassenmitglied selber kündigen und der neuen Krankenkasse eine Kündigungsbestätigung der bisherigen GKV zukommen lassen. Ab 2021 genügt es, bei der neuen Kasse einen Aufnahmeantrag zu stellen und diese erledigt dann alles Weitere. Der Arbeitgeber ist durch den Arbeitnehmer über den Kassenwechsel formlos zu informieren.

Neues Wahlrecht durch Arbeitgeberwechsel

Mit Beginn einer neuen Beschäftigung können versicherungspflichtige Mitglieder künftig sofort die Kasse wechseln. Das ist ohne Einhaltung einer Bindungsfrist möglich und ohne Kündigung bei der bisherigen Krankenkasse. Versicherte müssen bei ihrer Krankenkasse ab

1.1.2021 nur noch dann kündigen, wenn sie das System wechseln von der GKV in die PKV oder ins Ausland zu ziehen. Mitglieder, die ihre Krankenkasse wechseln möchten, stellen künftig einfach nur einen Neuaufnahmeantrag bei der neuen Kasse. Das muss innerhalb von  14 Tagen ab Beschäftigungsbeginn passieren. Um die Auflösung des Vertragsverhältnisses mit der alten Krankenkasse kümmert sich dann die neu gewählte Krankenkasse. Im Rahmen eines neuen Verfahrens erfolgt eine elektronische Meldung an die bisherige Kasse. Ebenfalls elektronisch bestätigt daraufhin die bisherige GKV innerhalb von zwei Wochen nach Meldungseingang das Ende der Mitgliedschaft. Diese Rückmeldung gilt als  Kündigungsbestätigung.

Auch wissenswert:

  • Ist der Arbeitnehmer nach einem Arbeitgeberwechsel bei der alten Krankenkasse geblieben, begann die 18-monatige Mindestmitgliedschaft von vorne. Dies entfällt nun
  • Arbeitgeber dürfen Bewerber um einen Arbeitsplatz und die bei ihnen beschäftigten Mitarbeiter nicht zu einem Krankenkassenwechsel veranlassen

GKV – Gesundheits­schutz individuell und preisgünstig gestalten

Alle gesetzlich Versicherten haben in Deutschland Anspruch auf umfangreiche Versicherungsleistungen. Seit der letzten Gesundheitsreform bietet insbesondere auch die Gesetzliche Krankenversicherung Möglichkeiten, den Gesundheits­schutz individuell und preisgünstig zu gestalten. Dafür haben die Krankenkassen spezielle zusätzliche Leistungen, die separat vereinbart werden können (z.B. Wahltarife oder Beitragsrückerstattung). Mit Bonusprogrammen können Versicherte zudem finanzielle Vorteile erzielen.

*Kostenpflichtig über den VDB-Physiotherapieverband zu erwerben.

Das könnte Ihnen auch gefallen