Gute Mitarbeiter für ein Unternehmen zu finden wird immer schwieriger. Sie auch dauerhaft zu binden ist eine Herausforderung. Mit betrieblichen Gesundheitsleistungen den Erfolgsfaktor „Mensch“ nachhaltig zu stärken, gewinnt in den Unternehmen eine immer größere Bedeutung.
Autor:
Jürgen Kolatus
Medium:
„Therapie + Praxis“*
Die Veränderungen in der Arbeitswelt 4.0, neue Organisationsformen, immer schneller werdende Prozesse – all das wirkt sich auch auf die Gesundheit der Mitarbeitenden aus.
Hier können Arbeitgeber mit Mitarbeiter-Benefits punkten. Bei Mitarbeiter-Benefits handelt es sich um Vorteile, welche Unternehmen ihren Mitarbeitern zu ihrem Gehalt zusätzlich geben. So erscheinen diese als möglichst attraktiv für Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt. Die Benefits können auf diese Weise zu einem ausschlaggebenden Kriterium werden bei der Wahl des Arbeitgebers. Welche Benefits gibt es u. a.?
- Betriebliche Altersversorgung
- Firmenwagen / Fahrausweise
- Kantine / Obstkorb
- Weiterbildungsmöglichkeiten
- Mitgliedschaft im Fitnessstudio od. Sportverein
- Kindergarten
Ein weiteres Benefit für die Mitarbeiterzufriedenheit können auch betriebliche Gesundheitsangebote sein, z. B. betriebliche Krankenversicherungen. (bKV). Betriebliche Krankenversicherungen werden von den Privaten Krankenversicherern (PKV) angeboten.
Wirtschaftlich ist es heute enorm wichtig, die Fehlzeiten zu reduzieren und die Mitarbeiter dauerhaft gesund zu halten. Stichwort: Betriebliches Gesundheitsmanagement. Sie sorgt nicht nur für eine gesündere Belegschaft, sondern steigert die Zufriedenheit, Loyalität und Motivation und erhöht gleichzeitig die Arbeitgeberattraktivität.
Die Privaten Krankenversicherungen in Deutschland setzen hier an. Neben den wählbaren Versicherungsleistungen werden weitere unterschiedliche Service wie
- kostenfreies Gesundheitstelefon (27/7-Beratung)
- Vorsorgegutscheine
- Vermittlung eines Facharzttermins binnen 48 Stunden
- Online-Sprechstunde live per Video-chat
- Medizinische Beratung (auch in Fremdsprachen)
angeboten.
Das Leistungsspektrum
Das Leistungsspektrum der bKV umfasst alle Zusatzversicherungsbereiche, angefangen bei der Zahnvorsorge bis hin zur privatärztlichen Behandlung im Krankenhaus. Der Produkt- aufbau ist in der Regel modular, sodass der Versicherungsschutz an die individuellen Bedürfnisse und Erfordernisse angepasst werden kann. Es gibt sogar einen Anbieter, bei dem Arbeitgeber ein jährliches Gesundheitsbudget (300 EUR bis 1.500 EUR) wählen. Daraus wählen die Mitarbeiter dann individuelle Leistungen, die sie gerade benötigen.
Die Leistungsbausteine
Die bKV bietet mit ihrem Leistungsspektrum ergänzende Mehrleistungen zu den gesetzlichen Kassen (GKV) an. Je nach PKV-Anbieter stehen unterschiedliche Bausteine und Tarife zur Verfügung (Beispiele):
- Ambulante Zusatzversicherung für Vorsorgemaßnahmen, alternative Heilbehandlungen sowie Aufwendungen für Brillen und Kontaktlinsen
- Stationäre Zusatzversicherungen für Krankenhausleistungen wie Unterbringung im
1- oder 2-Bettzimmer sowie Chefarztbehandlung
- Zahnersatz und Zahnbehandlung mit Kostenübernahme für Prophylaxe, Füllungen sowie prozentualer Zahnersatz
- Krankentagegeld ergänzend ab der 7.Woche bei Arbeitsunfähigkeit
- Auslandsreisekrankenversicherung für Urlaubsreisen
Weitere Vorteile (je nach Anbieter):
- Keine Wartezeiten
- Keine Gesundheitsprüfung
Die Produktanbieter
Betriebliche Krankenversicherungen werden u. a. von folgenden Gesellschaften angeboten:
- Allianz Private Krankenversicherung
- Arag Krankenversicherung
- Barmenia Krankenversicherung
- Deutsche Krankenversicherung
- Gothaer Krankenversicherung
- Hallesche Krankenversicherung
- Signal Iduna Krankenversicherung
- SDK Süddeutsche Krankenversicherung
Voraussetzung ist eine Mindestanzahl an versicherten Mitarbeitern. Je nach Gesellschaft sollten mindestens 5 bzw. 10 Mitarbeiter versichert sein. Wobei einige Anbieter auch Familienangehörige dabei akzeptieren.
Der Bundesverband VDB unterhält mit der Hallesche Krankenversicherung und Deutsche Krankenversicherung Gruppenverträge mit verbesserten Konditionen für VDB-Mitglieder.
Die steuerliche Betrachtung der bKV
Beiträge zur bKV können bis zu 44 € pro Monat und Mitarbeiter (§8 Abs. 2 Satz 11 EStG) als Sachbezug lohnsteuer-und sozialversicherungsfrei sein. Im Rahmen der Gestaltungsrechte des Arbeitgebers zur bKV ergeben sich noch weitere Versteuerungsmöglichkeiten der Beiträge zu einer bKV:
- Nettolohnversteuerung
- Versteuerung durch Pauschalierung (§40 Abs. 1 S.1 Nr.1 EStG)
- Versteuerung durch Pauschalierung (§37b EStG)
- Versteuerung des geldwerten Vorteils
Alle (empfangenen) Leistungen aus einer bKV sind für den Arbeitnehmer nach §3 Nr. 1a EStG steuerfrei, es erfolgt somit keine nachgelagerte Versteuerung beim Arbeitnehmer.
Arbeitgeber können die Beiträge zur bKV, und den ggf. übernommenen Anteil der Steuer sowie Sozialabgaben voll als Betriebsausgaben absetzen. Ratsam ist es, vor dem Abschluss einer bKV einen Steuerberater einzubinden.
*Kostenpflichtig über den VDB-Physiotherapieverband zu erwerben.